Volk in Not
1927
Im Jahr 1926 wurde er wegen verbotener Schwangerschaftsabbrüche zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, von denen er elf Monate absaß. Im Gefängnis schrieb er Das A-B-C des Angeklagten und das Manuskript zu Volk in Not. Das Unheil des Abtreibungsparagraphen (§ 218), das 1927 mit Illustrationen von Käthe Kollwitz erschien.

Verknoten & Verknüpfen
1993
Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
